Wohnungsübergabe ohne Stress: So besteht die Wohnung jede Abnahme
Die Endreinigung ist Pflicht, aber wo hört normale Abnutzung auf und wo beginnt der Schaden? Was bei der Wohnungsübergabe zählt und wie eine Abnahmegarantie hilft.
Das Wichtigste in Kürze
Mit guter Vorbereitung, einer gründlichen Endreinigung und dem Wissen, was als normale Abnutzung gilt, verläuft jede Wohnungsabnahme entspannt.
Eine Wohnungsübergabe ist für viele Mieter mit Stress verbunden. Wird die Wohnung sauber genug sein? Was, wenn der Vermieter etwas beanstandet? Mit der richtigen Vorbereitung verläuft die Abnahme aber meist reibungslos.
Die Endreinigung ist Pflicht
Beim Auszug muss die Wohnung in einem sauberen, vertragsgemässen Zustand zurückgegeben werden. Das bedeutet eine gründliche Endreinigung aller Räume. Dazu gehören die Böden, die Küche mit Backofen und Kühlschrank, die Sanitäranlagen, sämtliche Fenster innen und aussen, die Storen sowie Keller und Estrich.
Diese Reinigung ist umfangreicher als eine normale Putzaktion. Viele Mieter unterschätzen den Aufwand und geraten kurz vor dem Termin unter Druck. Wer hier eine professionelle Reinigung beauftragt, spart Zeit und Nerven.
Der grosse Vorteil der Abnahmegarantie
Eine professionelle Endreinigung mit Abnahmegarantie ist besonders wertvoll. Sollte der Vermieter bei der Abnahme etwas an der Sauberkeit beanstanden, kommt der Reinigungsbetrieb nochmals und bessert kostenlos nach. Das nimmt den Druck vollständig aus der Situation, denn die Verantwortung für ein sauberes Ergebnis liegt beim Profi.
Normale Abnutzung ist kein Schaden
Ein wichtiger Punkt, den viele nicht kennen: Nicht alles, was nach Jahren in einer Wohnung sichtbar ist, muss der Mieter bezahlen. Normale Abnutzung gehört zum Wohnen dazu und geht zulasten des Vermieters.
Dazu zählen verblasste Farben, übliche kleine Dübellöcher, altersbedingt abgenutzte Teppiche oder feine Gebrauchsspuren am Parkett. Für solche Dinge darf der Vermieter keinen Ersatz verlangen.
Wo der Mieter haftet
Anders sieht es bei übermässiger Abnutzung aus. Hier haftet der Mieter, etwa bei Rauchverfärbungen durch Nikotin, vielen grossen Löchern in den Wänden, Brandflecken auf dem Boden oder Kratzspuren von Haustieren. Wichtig ist dabei der Zeitwert: Der Mieter zahlt nicht den Neupreis, sondern nur den Anteil, der von der Lebensdauer noch übrig ist. Ein Teppich mit zehn Jahren Lebensdauer, der nach drei Jahren beschädigt wird, kostet entsprechend nur einen Teil.
Das Abnahmeprotokoll genau ansehen
Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt, das alle Mängel festhält. Hier lohnt sich Genauigkeit. Sie müssen das Protokoll nicht unterschreiben, wenn Sie mit einem Punkt nicht einverstanden sind. Stattdessen können Sie Ihre Vorbehalte notieren lassen. Eine Unterschrift bedeutet nämlich, dass Sie die festgehaltenen Schäden anerkennen.
Verdeckte Mängel, die bei der Abnahme nicht sichtbar waren, muss der Vermieter innert weniger Tage schriftlich melden. So sind beide Seiten geschützt und die Übergabe bleibt fair.
Persönliche Beratung
Sprechen wir über Ihre Liegenschaft.
Vieles davon lässt sich am besten direkt vor Ort klären. Wir besichtigen Ihr Objekt, hören zu und sagen Ihnen ehrlich, welche Massnahmen am meisten bringen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, unverbindlich und Sie entscheiden danach in Ruhe.
Weitere Ratgeber
Reinigungsfirma oder Hauswart arbeitet schlecht: Ihre Möglichkeiten
Schmutziges Treppenhaus, geplatzte Termine, fehlende Rapporte. Was Sie tun können, wenn ein Dienstleister die vereinbarte Qualität nicht liefert, von der Mängelrüge bis zum Wechsel.
AnbieterwahlDen richtigen Hauswartservice finden: Woran Sie Qualität erkennen
Viele Betriebe klingen gleich, doch Qualität zeigt sich schon vor dem ersten Einsatz. Diese Merkmale helfen Verwaltungen und Eigentümern, den passenden Hauswartservice zu wählen.