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Gartenpflege im Mietverhältnis: Wer ist wofür zuständig?

Rasen mähen, Hecke schneiden, Laub räumen. Wer im Mietverhältnis für die Umgebung zuständig ist und was über die Nebenkosten läuft.

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Das Wichtigste in Kürze

Im Mietverhältnis trägt meist der Eigentümer die Verantwortung für die gemeinschaftliche Umgebung, oft über einen Hauswartservice. Mieter pflegen nur, was ihnen ausdrücklich zur alleinigen Nutzung überlassen ist.

Wer mäht den Rasen, wer schneidet die Hecke, wer räumt das Laub? Rund um Gärten und Grünflächen gibt es im Mietverhältnis oft Unklarheit. Eine klare Aufteilung verhindert Ärger zwischen Mietern, Eigentümern und Verwaltung.

Die Grundregel

Für die gemeinschaftliche Umgebung ist in der Regel der Eigentümer zuständig. Er sorgt dafür, dass Grünflächen, Wege und Plätze gepflegt sind, häufig über einen Hauswartservice. Um diese Bereiche müssen sich Mieter normalerweise nicht kümmern.

Was über die Nebenkosten läuft

Die Kosten für die regelmässige Umgebungspflege darf der Eigentümer als Nebenkosten überwälzen, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist. Dazu gehören etwa Rasenpflege, Heckenschnitt und Laubräumung. Einmalige Neuanlagen oder grössere Investitionen gehören nicht dazu.

Wenn der Mieter einen eigenen Garten nutzt

Anders sieht es aus, wenn einem Mieter ein Sitzplatz oder ein Gartenanteil zur alleinigen Nutzung überlassen ist. Dann ist meist vereinbart, dass er diesen Bereich selbst pflegt. Was genau gilt, steht im Mietvertrag.

Hecken, Bäume und Grenzen

Beim Schnitt von Hecken und Bäumen sind die Jahreszeit und die Rücksicht auf Tiere wichtig. Solche Arbeiten gehören in fachkundige Hände, gerade an Grundstücksgrenzen. Ein Hauswartservice plant sie saisongerecht.

Die saubere Lösung für alle Seiten

Am ruhigsten läuft es, wenn die Umgebungspflege klar geregelt und an einen Betrieb vergeben ist. So weiss jeder, wer wofür zuständig ist, und die Anlage bleibt das ganze Jahr gepflegt. Das erhält den Wert und beugt Streit vor.

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