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Klemmbrett mit Checkliste, Schlüssel und Putzutensilien vor dem Eingang eines Mehrfamilienhauses
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Gartenpflege im Mietverhältnis: Wer ist wofür zuständig?

3 Min.

Das Wichtigste in Kürze

Im Mietverhältnis trägt meist der Eigentümer die Verantwortung für die gemeinschaftliche Umgebung, oft über einen Hauswartservice. Mieter pflegen nur, was ihnen ausdrücklich zur alleinigen Nutzung überlassen ist.

Wer mäht den Rasen, wer schneidet die Hecke, wer räumt das Laub? Eine klare Aufteilung verhindert Ärger zwischen Mietern, Eigentümern und Verwaltung.

Wer ist zuständig

BereichZuständig
Gemeinschaftliche Grünflächen, Wege, PlätzeEigentümer, meist über Hauswartservice
Alleinig genutzter Sitzplatz oder GartenanteilMieter, gemäss Mietvertrag

Die Kosten für die regelmässige Umgebungspflege (Rasenpflege, Heckenschnitt, Laubräumung) darf der Eigentümer als Nebenkosten überwälzen, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist. Einmalige Neuanlagen gehören nicht dazu.

Hecken, Bäume und Grenzen

Beim Schnitt von Hecken und Bäumen sind Jahreszeit und Rücksicht auf Tiere wichtig, gerade an Grundstücksgrenzen. Ein Hauswartservice plant solche Arbeiten saisongerecht.

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