Das Wichtigste in Kürze
Im Mietverhältnis trägt meist der Eigentümer die Verantwortung für die gemeinschaftliche Umgebung, oft über einen Hauswartservice. Mieter pflegen nur, was ihnen ausdrücklich zur alleinigen Nutzung überlassen ist.
Wer mäht den Rasen, wer schneidet die Hecke, wer räumt das Laub? Eine klare Aufteilung verhindert Ärger zwischen Mietern, Eigentümern und Verwaltung.
Wer ist zuständig
| Bereich | Zuständig |
|---|---|
| Gemeinschaftliche Grünflächen, Wege, Plätze | Eigentümer, meist über Hauswartservice |
| Alleinig genutzter Sitzplatz oder Gartenanteil | Mieter, gemäss Mietvertrag |
Die Kosten für die regelmässige Umgebungspflege (Rasenpflege, Heckenschnitt, Laubräumung) darf der Eigentümer als Nebenkosten überwälzen, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist. Einmalige Neuanlagen gehören nicht dazu.
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