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Schimmel in der Mietwohnung: Ursachen, Pflichten und was hilft

5 Min.

Das Wichtigste in Kürze

Schimmel entsteht durch Feuchtigkeit. Liegt die Ursache am Gebäude, muss der Eigentümer handeln, bei falschem Lüften der Mieter. Wichtig ist, den Mangel früh und schriftlich zu melden.

Dunkle Flecken in der Ecke, ein muffiger Geruch: Schimmel ist unschön und vor allem ein Gesundheitsthema. Wer früh richtig reagiert, verhindert grössere Schäden.

Entstehung und Prävention

Schimmel braucht Feuchtigkeit, sie entsteht beim Kochen, Duschen und Wäschetrocknen oder durch Mängel am Gebäude. Mehrmals täglich kurz und kräftig zu lüften bringt mehr als gekippte Fenster, heizen Sie auch wenig genutzte Räume leicht und stellen Sie Möbel mit etwas Abstand zur Aussenwand.

Wenn das Gebäude die Ursache ist

Undichte Stellen, eine schlechte Dämmung oder aufsteigende Feuchtigkeit liegen am Gebäude. In diesem Fall ist der Eigentümer in der Pflicht, die Ursache zu beheben.

Wer einen Mangel zu spät meldet, kann für Folgeschäden mitverantwortlich werden.

Den Mangel sofort melden

Melden Sie Schimmel der Verwaltung schriftlich, am besten mit Fotos. Eine frühe Meldung schützt beide Seiten.

Wer für die Kosten aufkommt

Liegt die Ursache am Gebäude, trägt der Eigentümer die Behebung, bei falschem Lüften und Heizen kann der Mieter in die Pflicht kommen. Oft ist die Ursache nicht eindeutig, eine sachliche Abklärung hilft.

Schimmel fachgerecht entfernen

Kleine Stellen lassen sich oft selbst behandeln, grössere gehören in fachkundige Hände. Beseitigen Sie immer die Ursache, nicht bloss den sichtbaren Belag, sonst kommt der Schimmel zurück.

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