Das Wichtigste in Kürze
Bei Schnee und Eis haftet der Grundeigentümer für sichere Zugänge. Klare Zuständigkeiten und dokumentierte Einsätze schützen vor Haftungsrisiken.
Wenn im Winter jemand auf einem vereisten Weg stürzt, stellt sich schnell die Frage nach der Verantwortung. In der Schweiz ist die Sache klar geregelt: Der Grundeigentümer trägt die Verantwortung für sichere Zugänge rund um seine Liegenschaft.
Die Verantwortung des Eigentümers
Als Eigentümer haften Sie für Schäden durch mangelhaften Unterhalt, auch bei den Zugängen im Winter. Diese Haftung ist streng: Es genügt, dass der Weg nicht ordentlich geräumt oder gestreut war. Das betrifft Gehwege, Zufahrten, Aussentreppen, Parkplätze sowie herabfallenden Schnee und Eiszapfen von Dächern.
Bis wann muss geräumt sein
An Werktagen sollten Zugänge bis am frühen Morgen, meist gegen sieben Uhr, geräumt und bei Glätte gestreut sein. Die Pflicht gilt bis in den Abend, an Wochenenden verschiebt sich der Zeitpunkt etwas. Bei anhaltendem Schneefall reicht einmaliges Räumen nicht, dann muss mehrmals nachgeräumt werden.
Wer konkret zuständig ist
| Objekttyp | Zuständig |
|---|---|
| Selbstbewohntes Haus | Eigentümer |
| Gemietetes Einfamilienhaus | Eigentümer, im Mietvertrag auf Mieter übertragbar |
| Mehrfamilienhaus | Eigentümer oder Hauswart |
| Stockwerkeigentum (gemeinschaftliche Zugänge) | Gemeinschaft |
Delegieren entlastet, aber nicht vollständig
Viele Eigentümer übertragen den Winterdienst an einen Hauswartbetrieb, der frühmorgens vor Ort und auch bei starkem Schneefall zuverlässig ist. Eine gewisse Kontrollpflicht bleibt aber beim Eigentümer, deshalb ist die Dokumentation der Einsätze wichtig, sie schützt im Ernstfall beide Seiten. Ergänzend lohnt sich der Blick auf die Haftpflichtversicherung.
Sicherheit zahlt sich aus
Winterdienst ist Schutz für alle Beteiligten. Mit einem verlässlichen Partner und klaren Abläufen kommen Sie ruhig durch den Winter.
Persönliche Beratung
Sprechen wir über Ihre Liegenschaft.
Vieles davon lässt sich am besten direkt vor Ort klären. Wir besichtigen Ihr Objekt, hören zu und sagen Ihnen ehrlich, welche Massnahmen am meisten bringen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, unverbindlich und Sie entscheiden danach in Ruhe.
Weitere Ratgeber
Reinigungsfirma oder Hauswart arbeitet schlecht: Ihre Möglichkeiten
Schmutziges Treppenhaus, geplatzte Termine, fehlende Rapporte. Was Sie tun können, wenn ein Dienstleister die vereinbarte Qualität nicht liefert, von der Mängelrüge bis zum Wechsel.
AnbieterwahlDen richtigen Hauswartservice finden: Woran Sie Qualität erkennen
Viele Betriebe klingen gleich, doch Qualität zeigt sich schon vor dem ersten Einsatz. Diese Merkmale helfen Verwaltungen und Eigentümern, den passenden Hauswartservice zu wählen.