Nakic Hauswartung und Reinigung
079 777 40 33 anrufen
Klemmbrett mit Checkliste, Schlüssel und Putzutensilien vor dem Eingang eines Mehrfamilienhauses
Zurück zum Ratgeber Winterdienst

Winterdienst: Wer haftet, wenn jemand stürzt?

4 Min.

Das Wichtigste in Kürze

Bei Schnee und Eis haftet der Grundeigentümer für sichere Zugänge. Klare Zuständigkeiten und dokumentierte Einsätze schützen vor Haftungsrisiken.

Wenn im Winter jemand auf einem vereisten Weg stürzt, stellt sich schnell die Frage nach der Verantwortung. In der Schweiz ist die Sache klar geregelt: Der Grundeigentümer trägt die Verantwortung für sichere Zugänge rund um seine Liegenschaft.

Die Verantwortung des Eigentümers

Als Eigentümer haften Sie für Schäden durch mangelhaften Unterhalt, auch bei den Zugängen im Winter. Diese Haftung ist streng: Es genügt, dass der Weg nicht ordentlich geräumt oder gestreut war. Das betrifft Gehwege, Zufahrten, Aussentreppen, Parkplätze sowie herabfallenden Schnee und Eiszapfen von Dächern.

Bis wann muss geräumt sein

An Werktagen sollten Zugänge bis am frühen Morgen, meist gegen sieben Uhr, geräumt und bei Glätte gestreut sein. Die Pflicht gilt bis in den Abend, an Wochenenden verschiebt sich der Zeitpunkt etwas. Bei anhaltendem Schneefall reicht einmaliges Räumen nicht, dann muss mehrmals nachgeräumt werden.

Wer konkret zuständig ist

ObjekttypZuständig
Selbstbewohntes HausEigentümer
Gemietetes EinfamilienhausEigentümer, im Mietvertrag auf Mieter übertragbar
MehrfamilienhausEigentümer oder Hauswart
Stockwerkeigentum (gemeinschaftliche Zugänge)Gemeinschaft

Delegieren entlastet, aber nicht vollständig

Viele Eigentümer übertragen den Winterdienst an einen Hauswartbetrieb, der frühmorgens vor Ort und auch bei starkem Schneefall zuverlässig ist. Eine gewisse Kontrollpflicht bleibt aber beim Eigentümer, deshalb ist die Dokumentation der Einsätze wichtig, sie schützt im Ernstfall beide Seiten. Ergänzend lohnt sich der Blick auf die Haftpflichtversicherung.

Sicherheit zahlt sich aus

Winterdienst ist Schutz für alle Beteiligten. Mit einem verlässlichen Partner und klaren Abläufen kommen Sie ruhig durch den Winter.

Persönliche Beratung

Sprechen wir über Ihre Liegenschaft.

Vieles davon lässt sich am besten direkt vor Ort klären. Wir besichtigen Ihr Objekt, hören zu und sagen Ihnen ehrlich, welche Massnahmen am meisten bringen. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, unverbindlich und Sie entscheiden danach in Ruhe.

Offerte