Das Wichtigste in Kürze
Im Stockwerkeigentum zahlt jeder seinen eigenen Bereich selbst, gemeinschaftliche Teile werden geteilt, und der Erneuerungsfonds sichert grosse Arbeiten ab.
Stockwerkeigentum verbindet das alleinige Recht an Ihrer Wohnung mit einem Miteigentum am gesamten Gebäude. Genau diese Mischung führt oft zu Fragen, vor allem wenn es ums Geld geht.
Sondereigentum oder gemeinschaftlicher Teil
| Bereich | Wer zahlt |
|---|---|
| Böden, nichttragende Innenwände, Küche, Bad, Fensterinnenseite | Sie selbst (Sondereigentum) |
| Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände, Heizung, Lift, gemeinsame Leitungen | Alle Eigentümer gemeinsam |
Die Wertquote entscheidet
Wie viel jeder an den gemeinschaftlichen Kosten zahlt, richtet sich nach der Wertquote, dem Promilleanteil Ihrer Wohnung am gesamten Gebäude. Sie bestimmt auch Ihr Stimmgewicht an der Versammlung und Ihren Anteil am Erneuerungsfonds.
Der Erneuerungsfonds ist Ihr Polster
In den Erneuerungsfonds zahlen alle Eigentümer regelmässig ein, als Faustregel ein halbes bis ein Prozent des Gebäudeversicherungswerts pro Jahr. Aus diesem Topf werden grössere Arbeiten finanziert, etwa eine neue Heizung oder eine Dachsanierung. Ist der Fonds knapp gefüllt, drohen bei Reparaturen Sonderzahlungen. Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte deshalb immer nach dessen Stand fragen.
Entscheidungen fallen an der Versammlung
Gewöhnliche Arbeiten wie Reinigung oder kleinere Reparaturen brauchen an der Versammlung nur ein einfaches Mehr, grössere bauliche Veränderungen eine qualifizierte Mehrheit. Als Stockwerkeigentümer haben Sie das Recht, teilzunehmen, Anträge zu stellen und Einsicht in die Abrechnungen zu nehmen.
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