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Stockwerkeigentum: Wer zahlt eigentlich was?

Sondereigentum, gemeinschaftliche Teile, Erneuerungsfonds. Wer im Stockwerkeigentum welche Kosten trägt, sorgt oft für Diskussionen. Hier die wichtigsten Punkte verständlich erklärt.

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Das Wichtigste in Kürze

Im Stockwerkeigentum zahlt jeder seinen eigenen Bereich selbst, gemeinschaftliche Teile werden geteilt, und der Erneuerungsfonds sichert grosse Arbeiten ab.

Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Eigentums. Als Stockwerkeigentümer verbinden Sie das alleinige Recht an Ihrer Wohnung mit einem Miteigentum am gesamten Gebäude. Genau diese Mischung führt immer wieder zu Fragen, vor allem wenn es ums Geld geht.

Sondereigentum oder gemeinschaftlicher Teil

Die wichtigste Unterscheidung im Stockwerkeigentum ist die zwischen Ihrem eigenen Bereich und den gemeinschaftlichen Teilen. Zu Ihrem alleinigen Bereich gehören die Räume Ihrer Wohnung: Böden, nichttragende Innenwände, die Küche, das Bad und die Innenseite der Fenster. Was hier kaputtgeht oder erneuert wird, zahlen Sie selbst.

Anders sieht es bei den gemeinschaftlichen Teilen aus. Dazu zählen das Dach, die Fassade, das Treppenhaus, tragende Wände, die Heizung und der Lift. Auch Leitungen, die mehreren Wohnungen dienen, gehören dazu, selbst wenn sie durch Ihre Wohnung verlaufen. Diese Kosten tragen alle Eigentümer gemeinsam.

Die Wertquote entscheidet

Wie viel jeder an den gemeinschaftlichen Kosten zahlt, richtet sich nach der Wertquote. Das ist ein Promilleanteil, der das Verhältnis Ihrer Wohnung zum gesamten Gebäude beschreibt. An der Wertquote hängen Ihr Kostenanteil, Ihr Stimmgewicht an der Versammlung und Ihr Anteil am Erneuerungsfonds.

Der Erneuerungsfonds ist Ihr Polster

In den Erneuerungsfonds zahlen alle Eigentümer regelmässig ein. Aus diesem Topf werden grössere Arbeiten finanziert, etwa eine neue Heizung, eine Dachsanierung oder die Erneuerung der Fassade. Als Faustregel gilt eine jährliche Einlage von einem halben bis einem Prozent des Gebäudeversicherungswerts.

Ein gut gefüllter Fonds ist ein gutes Zeichen. Ist der Fonds dagegen knapp, drohen bei grösseren Reparaturen Sonderzahlungen, die alle Eigentümer kurzfristig leisten müssen. Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte deshalb immer nach dem Stand des Erneuerungsfonds fragen.

Entscheidungen fallen an der Versammlung

Viele Streitpunkte lassen sich vermeiden, wenn an der Eigentümerversammlung klar entschieden wird. Gewöhnliche Arbeiten wie die Reinigung, der Hauswartdienst oder kleinere Reparaturen brauchen nur ein einfaches Mehr. Für grössere bauliche Veränderungen ist eine qualifizierte Mehrheit nötig, und für aufwendige Umbauten sogar Einstimmigkeit.

Als Stockwerkeigentümer haben Sie das Recht, an der Versammlung teilzunehmen, Anträge zu stellen und Einsicht in die Abrechnungen zu nehmen. Wer regelmässig teilnimmt, versteht die Abläufe besser und kann mitgestalten, statt sich nachträglich zu ärgern.

Wo es oft kracht

Die häufigsten Konflikte entstehen rund um Sanierungskosten, eigenmächtige Umbauten einzelner Eigentümer und eine schlecht organisierte Verwaltung. Eine saubere Liegenschaftsbetreuung und klare Abläufe entschärfen viele dieser Themen, bevor sie überhaupt zum Streit werden.

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