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Kleiner Unterhalt: Was Mieter selbst zahlen müssen

Tropfender Wasserhahn, defekte Glühbirne, verstopfter Abfluss. Welche kleinen Reparaturen Mieter selbst übernehmen und wo die Pflicht des Vermieters beginnt.

5 Min.

Das Wichtigste in Kürze

Kleine Reparaturen bis zu einem geringen Betrag zahlt der Mieter selbst. Grössere Mängel und Defekte an fest Eingebautem trägt der Vermieter.

Bei der Frage, wer eine kleine Reparatur in der Mietwohnung zahlt, gibt es oft Unsicherheit. Das Schweizer Mietrecht regelt das aber recht klar. Der Schlüsselbegriff lautet kleiner Unterhalt.

Was kleiner Unterhalt bedeutet

Grundsätzlich ist der Unterhalt der Wohnung Sache des Vermieters. Eine Ausnahme bildet der kleine Unterhalt: kleine Arbeiten, die der Mieter selbst übernimmt. Drei Bedingungen müssen dabei zusammenkommen.

Erstens muss sich die Arbeit ohne Fachperson erledigen lassen. Zweitens muss es sich um etwas handeln, das regelmässig genutzt und damit auch abgenutzt wird. Drittens dürfen die Kosten einen kleinen Rahmen nicht übersteigen, in der Praxis bewegt sich dieser meist im Bereich von rund 150 bis 250 Franken pro Fall.

Typische Arbeiten für Mieter

Zum kleinen Unterhalt gehören Dinge wie das Ersetzen eines Duschschlauchs, das Auswechseln von Glühbirnen in der Wohnung, das Reinigen von Dichtungen oder das Entstopfen eines Abflusses bis zur Hauptleitung. Auch das Ersetzen kleiner Teile wie eines Duschkopfes oder einer Dichtung am Wasserhahn fällt darunter.

Solche Arbeiten sind im Alltag schnell erledigt und gehören zur normalen Pflege einer Wohnung. Wer sie selbst übernimmt, erspart sich oft Diskussionen und längeres Warten.

Wo die Pflicht des Vermieters beginnt

Sobald für eine Reparatur eine Fachperson nötig ist, endet die Pflicht des Mieters. Das gilt unabhängig vom Betrag. Ein Sanitärinstallateur, der ein defektes Ventil ersetzt, ein Elektriker, der eine Steckdose repariert, oder der Service an der Heizung sind klar Sache des Vermieters.

Auch wenn ein Gerät am Ende seiner Lebensdauer angekommen ist, etwa eine alte Geschirrspülmaschine, liegt der Ersatz beim Vermieter. Der Mieter muss nur jene kleinen Handgriffe übernehmen, die ohne Spezialwissen machbar sind.

Im Zweifel kurz nachfragen

Nicht jeder Fall ist auf den ersten Blick eindeutig. Wenn unklar ist, ob eine Arbeit zum kleinen Unterhalt gehört, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Verwaltung oder dem Hauswart. Das schafft Klarheit und verhindert, dass am Ende beide Seiten von der jeweils anderen ausgehen. Ein gut betreutes Objekt mit klarer Ansprechperson macht genau diese Abstimmung einfach.

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